Das Grundgesetz garantiert in Art. 7 das Recht, Schulen in freier Trägerschaft zu gründen und zu unterhalten und verpflichtet die Länder, Schulen in freier Trägerschaft finanziell so auszustatten, dass sie allen Schüler*innen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern offenstehen (Sonderungsverbot).